AGBs

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lisa Reiner – Business Trainerin

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lisa Reiner (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen, insbesondere:

–    Gruppen- und Teamtrainings

–    Workshops und Seminare

–    Vorträge und Keynotes

–    Beratungsleistungen rund um Servicequalität, Kommunikation, Teamkultur und Trainingskonzeption

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

1.   Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.

2.   Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot der Auftragnehmerin schriftlich (per E-Mail oder Unterschrift) bestätigt oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin erfolgt.

3.   Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.

§ 3 Leistungsumfang

1.   Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Auftragnehmerin.

2.   Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen persönlich oder ist berechtigt, qualifizierte Dritte (z.B. Co-Trainerinnen) hinzuzuziehen, sofern dies im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde.

3.   Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können ggf. zu einer Anpassung der Vergütung führen.

4.   Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Inhalte und Methoden ihrer Trainings und Vorträge nach eigenem fachlichen Ermessen zu gestalten, sofern die vereinbarten Ziele und Themen abgedeckt werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.   Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner zur Verfügung.

2.   Bei Präsenzveranstaltungen stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten, technische Ausstattung (z.B. Beamer, Moderationskoffer) sowie ggf. Verpflegung der Teilnehmenden zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.

3.   Kommt es durch Verzögerungen oder unvollständige Informationen seitens des Auftraggebers zu Mehraufwand, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diesen gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.   Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Auftragnehmerin. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.

2.   Soweit im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gilt folgende Zahlungsstruktur: 50 % der vereinbarten Vergütung sind nach Auftragsbestätigung (Anzahlung) fällig. 50 % der vereinbarten Vergütung sind nach Abschluss der Trainingstage bzw. der vereinbarten Leistungserbringung fällig.

3.   Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

4.   Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

5.   Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.

§ 6 Stornierung und Absage durch den Auftraggeber

1.   Stornierungen müssen stets schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Auftragnehmerin.

2.   Es gelten folgende Stornierungsfristen:Zeitpunkt der Stornierung


Mehr als 4 Wochen (30 Tage) vor der Veranstaltung - Kostenfrei

Weniger als 4 Wochen (30 Tage) vor der Veranstaltung - 50 % der vereinbarten Gesamtverguetung

Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung - 80 % der vereinbarten Gesamtverguetung


3.   Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.

4.   Die Vertragsparteien sind berechtigt, einen Ersatztermin zu vereinbaren. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr, sofern der Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten stattfindet und die Auftragnehmerin dem Ersatztermin zustimmt.

5.   Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Auftragnehmerin durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend genannten Pauschalen. In diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene, geringere Schaden zu ersetzen.

§ 7 Absage oder Verschiebung durch die Auftragnehmerin

1.   Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine vereinbarte Leistung aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben.

2.   In diesem Fall wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber schnellstmöglich informieren und einen Ersatztermin anbieten.

§ 8 Referenzen, Kundenlogos und Bildmaterial

1.   Der Auftraggeber erklärt sich mit Vertragsschluss damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin den Namen und/oder das Logo des Unternehmens des Auftraggebers als Referenz für eigene Marketingzwecke nutzen darf.

2.   Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website lisareiner.de, in Präsentationen, auf Social-Media-Kanälen und in sonstigen Werbematerialien der Auftragnehmerin.

3.   Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und ihres Marketings über die erbrachten Leistungen zu berichten. Dies umfasst sachliche Beschreibungen der Art der Zusammenarbeit und der durchgeführten Maßnahmen. Negative Aussagen, vertrauliche Inhalte sowie Rückschlüsse auf interne Unternehmensinformationen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4.   Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung vor Ort Fotos und Bildmaterial zu erstellen und diese für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Die Aufnahmen dürfen keine identifizierbaren Personen zeigen, es sei denn, die betreffenden Personen haben zuvor ausdrücklich und freiwillig eingewilligt. Die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) sind stets zu wahren.

5.   Die Nutzung erfolgt ausschließlich in sachlicher Form und nicht in einer Weise, die das Ansehen des Auftraggebers beeinträchtigen könnte.

6.   Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird die Auftragnehmerin die entsprechenden Materialien schnellstmöglich anpassen oder entfernen.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.   Alle von der Auftragnehmerin erstellten Materialien (z.B. Präsentationen, Handouts, Konzepte, Trainingsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.

2.   Der Auftraggeber erhält für die vereinbarten Materialien ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke im eigenen Unternehmen.

3.   Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung der Materialien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt.

4.   Aufzeichnungen von Veranstaltungen (Audio, Video, Foto) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

§ 10 Vertraulichkeit

1.   Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke der vereinbarten Leistungserbringung zu verwenden.

2.   Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

3.   Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeitenden vor Beginn der Veranstaltung darauf hinzuweisen, dass persönliche Informationen, die andere Teilnehmende im Rahmen von Übungen, Rollenspielen oder Gruppenarbeiten preisgeben, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben sind.

§ 11 Haftung

1.   Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und lediglich in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

2.   Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3.   Die Teilnehmenden tragen im Rahmen der Trainings und Veranstaltungen die Verantwortung für sich selbst und ihre Handlungen. Dies gilt insbesondere bei aktivierenden   Übungen oder körperlicher Beteiligung. Die Teilnahme setzt eine für den jeweiligen Trainingsinhalt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

4.   Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für den Eintritt bestimmter Trainingserfolge, da diese von individuellen Faktoren abhängen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

5.   Soweit die Haftung der Auftragnehmerin nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von hinzugezogenen Erfüllungsgehilfen (z. B. Co-Trainerinnen).

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter lisareiner.de.

§ 13 Schlussbestimmungen

1.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2.   Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4.   Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand August 2026 

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